Als Monitoring wird das systematische Programm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung solcher Größen im Einflussbereich des Grubenwasseranstiegs bezeichnet, welche für das Erkennen und Vermeiden von Risiken für Mensch und Umwelt von Bedeutung sind. Die Ziele, deren Einhaltung und Erreichung im Monitoring überwacht werden sollen, werden aus den verschiedenen wasserrechtlichen und bergrechtlichen Genehmigungen abgeleitet. Im Sinne eines Frühwarnsystems sollen im Rahmen des umschriebenen Monitorings gegebenenfalls ungewollte Entwicklungen erkannt und Risiken vermindert werden. Wichtige Aufgaben des Monitorings sind:
Vor dem Hintergrund der verschiedenen thematischen Inhalte (Grubenwasser, Ausgasung, Bodenbewegung), der unterschiedlichen genehmigungsrechtlichen Verfahren (Bergrecht, Wasserrecht ggf. mit UVP) und mehrerer betroffener Regionen (Hebestandorte, Wasserprovinzen, Flüsse) ist hier ein integraler Ansatz für das Monitoring zu wählen. Die Gliederung des integralen Monitorings erfolgt dann z. B. gemäß den betroffenen Umweltbereichen. Ein integrales Monitoring ist erforderlich, weil der Grubenwasseranstieg in einem dicht besiedelten Raum stattfindet und mit Risiken für verschiedene Schutzgüter verbunden sein kann. Das Monitoring beinhaltet vier Grundelemente:
1. Informationsbedarf der Entscheidungsträger/Ziele
Durch umfängliche Unterlagenverteilung an alle Beteiligten werden transparent alle zugehörigen Informationen kommuniziert und darauf aufsetzend Beobachtungsnetze, Parameter, Messverfahren, Messnetze, Auswertemethoden etc. konzipiert.
2. Wirkungsbasierte Indikatoren
Diese erlauben eine eindeutige Beurteilung und Steuerung des Prozesses.
3. Bewertungssystem
Dieses ermöglicht eine nachvollziehbare, schnelle und eingängige Vermittlung der konkret beobachteten Entwicklungen und der daraus abgeleiteten Bewertungen (z. B. anhand eines Ampelsystems).
4. Handlungsoptionen
Hier handelt es sich um erprobte und definierte Handlungen, die geeignet sind, die beobachteten Entwicklungen anhand eines Maßnahmenkatalogs zu steuern.
In aktuellen Zulassungen von Abschlussbetriebsplänen sowie in wasserrechtlichen Erlaubnissen zum Heben und Einleiten von Grubenwasser sind für die einzelnen Bergwerke bzw. Wasserhaltungen bereits eine Reihe von Monitoringmaßnahmen festgeschrieben. Hierauf setzt das integrale Monitoring auf, das sich von der singulären Überwachung der einzelnen Bergwerke bzw. heutiger Wasserhaltungen löst und so letztendlich alle künftigen Wasserhaltungsprovinzen übergreifend in den Blick nimmt. Ebenso können gegebenenfalls vorhandene Strukturen weiterentwickelt werden. Die bereits im Zuge der Abschlussbetriebsplanzulassungen für einzelne Bereiche sowie in wasserrechtlichen Bescheiden festgelegten Überwachungsmaßnahmen sollen dabei sachgerecht in einem integralen Ansatz in das Monitoringkonzept des finalen Grubenwasseranstiegs einbezogen bzw. eingepasst werden.
Für eine Bearbeitung in einem Monitoringprozess bietet es sich an, diese Themen sachlich zu gliedern und zu konkretisieren. Daraus ergeben sich im ersten Ansatz die drei Themenfelder Ausgasung, Wasser und Bodenbewegung. Für jedes Themenfeld wurde jeweils eine Konzeptgruppe eingerichtet.
Als Beteiligte am integralen Monitoring kommen neben der Abteilung für Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und den fachaufsichtlichen Ministerien (MWIKE oberste Bergbehörde und MUNV als oberste Wasser- und Naturschutzbehörde), der Geologische Dienst NRW, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, die RAG als Unternehmen, die lokal zuständigen Bezirksregierungen, die Bezirksregierung Köln, Abt. 7 Geobasis NRW, die betroffenen Kommunen, die Umweltschutzbehörden (Kreise und kreisfreie Städte), der Regionalverband Ruhr, Wasserversorger, Wasserverbände, die Landwirtschaftskammer NRW, Naturschutzverbände, Interessenvertretungen Bergbaubetroffener und Bergbau-Altgesellschaften in Frage.
Damit wird sichergestellt, dass der Monitoringprozess eine weitreichende Beteiligung erhält sowie Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet werden und dadurch zu den Inhalten und Ergebnissen eine große Transparenz erzeugt wird.
Die Organisationsstruktur für das Projekt besteht aus der landesweiten Monitoringentscheidungsgruppe sowie drei thematischen Konzeptgruppen und fünf regionalen Arbeitsgruppen.
Die Entscheidungsgruppe
ist das Entscheidungsgremium des integralen Monitorings. Sie bewertet und entscheidet über aufbau- und ablauforganisatorische Fragen (planerisch-organisatorisch) sowie über laufende Monitoringergebnisse (sachlich inhaltliche Grundlagen) und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für das Monitoring. Die in der Entscheidungsgruppe getroffenen Vereinbarungen und Ergebnisse werden in einem Projekthandbuch dokumentiert. Die Entscheidungsgruppe trifft ihre Entscheidungen in der Regel auf Basis von Vorschlägen aus den Konzeptgruppen und den regionalen Arbeitsgruppen. Die Entscheidungsgruppe tagt zunächst halbjährlich oder nach Bedarf; Mitglieder sind Vertreter der am Monitoring mitwirkenden Organisationen.
Die Konzeptgruppen
sind entsprechend den zu bearbeitenden Arbeitsfeldern aus dem Teilnehmerkreis der Entscheidungsgruppe heraus eingerichtet worden. Die Konzeptgruppen erarbeiten die methodischen Grundlagen zur Durchführung der einzelnen Untersuchungen und zur Auswertung der Ergebnisse. Auf dieser Basis wird dann in regionalen Arbeitsgruppen das Monitoring durchgeführt Grundsätzlich müssen in den Konzeptgruppen die jeweiligen Informationsbedürfnisse, Datenanforderungen und Ziele ermittelt werden. Die Grundsätze für das Monitoring und die wissenschaftlichen Grundlagen sind hier zu erarbeiten und im Projekthandbuch zu dokumentieren. Die Ergebnisse der regionalen Arbeitsgruppen sind zusammenzufassen und zu bewerten. In der Startphase des Monitorings sind folgende drei Konzeptgruppen eingerichtet worden:
Der Sitzungsrhythmus der verschiedenen Konzeptgruppen wird von diesen selbst festgelegt. In der Anfangsphase werden voraussichtlich drei Sitzungen im Jahr durchzuführen sein.
Die Regionalen Arbeitsgruppen
orientieren sich an den verbleibenden Wasserprovinzen West, Mitte, Ost, Ruhr und Ibbenbüren. Ihnen obliegt die operative Umsetzung der in den Konzeptgruppen erarbeiteten methodischen Grundlagen. Mögliche Teilnehmer sind die Bergbehörde, die lokal zuständigen Bezirksregierungen, die Kreise und kreisfreien Städte, die Kommunen, der örtliche Naturschutz, die regionalen LWK, die Interessenvertretungen der Bergbaubetroffenen, die Bergbau-Altgesellschaften und die RAG. Je nach regionaler Besonderheit können noch weitere Institutionen teilnehmen. Die Regionalen Arbeitsgruppen werden je nach aktueller Anforderung ihre Arbeit aufnehmen und etwa zweimal pro Jahr tagen.